Sanierungsrechtliche Genehmigung eingetroffen

Wir bauen ja in Dresden Pieschen. Unser Grundstück liegt dabei in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet.

Häh, was'n das? Hier eine Erklärung von der Homepage der Stadt Dresden:

Was ist eigentlich ein Sanierungsgebiet?
Um dem drohenden Flächenverfall in den historischen Stadtteilen Dresdens entgegenzuwirken, der aufgrund der langen Vernachlässigung der Bausubstanz erstanden ist, wurden in Dresden nach 1989 neun Sanierungsgebiete mit einer Gesamtfläche von 294 Hektar förmlich festgelegt. Diese Gebiete waren durch besonders gravierende städtebauliche und bauliche Mißstände gekennzeichnet. Wegen des großen Umfangs der Aufgaben konnten auch nach zehn Jahren Sanierungstätigkeit bisher noch nicht alle Probleme beseitigt werden. Um die Sanierungsgebiete aufzuwerten, werden verschiedene Maßnahmen (Gebäudesanierung, Umfeldgestaltung, Gemeinbedarf) anteilig durch Städtebaufördermittel finanziert.
Innerhalb der Sanierungsgebiete bestehen besondere gesetzliche Regularien für die Bautätigkeit und die Veräußerung von Grundstücken. Das Stadtplanungsamt als Genehmigungsstelle der Sanierung prüft und begleitet Baumaßnahmen in Bezug auf ihre Übereinstimmung mit den Erneuerungszielen.

So, und was heisst das jetzt für uns? Ganz einfach: Wie oben schon erwähnt gelten in einem Sanierungsgebiet besondere gesetzliche Regularieren. Für uns hat das insbesondere 2 Auswirkungen:

  1. Neben der eigentlichen Baugenehmigung benötigen wir noch eine spezielle sanierungsrechtliche Genehmigung der Stadt Dresden. Diese ist gestern nun eingetroffen, sodass auch von dieser Seite dem Baustart nichts mehr im Wege steht!
  2. Nachdem die Sanierungsarbeiten im Stadtteil abgeschlossen sind, werden von einer Kommision die Bodenrichtwerte neu berechnet. Das bedeutet, dass (in sehr seltenen Fällen) das eigene Grundstück auf Grund der Sanierungsmaßnahmen weniger Wert ist, oder, und das ist wohl meistens der Fall, das eigene Grundstück nach den Sanierungsmaßnahmen aufgewertet wird. Und jetzt kommt's: Die Differenz zwischen altem und neuem Bodenrichtwert muss man an die Stadt bezahlen! Die Begründung ist, dass durch die steuerlich finanzierten Sanierungsmaßnahmen das eigene Grundstück eine Wertsteigerung erfahren hat und man als Eigentümer daher dafür finanziell einen Ausgleich an den Staat/die Stadt leisten muss.
Der Punkt 2 ist natürlich ein gewisses Risiko: Zum einen kann niemand sagen, wann dieser Zeitpunkt kommen wird (jeder der baut wird es während und auch kurz nach dem Bau wohl nicht so ganz "Dicke" haben...). Zum anderen kann einem keiner die Höhe der Aufwertung des eigenen Grundstücks nennen.

Also mehr oder weniger ein Lotteriespiel! Aber wir können uns nicht beschweren, da wir mit offenen Augen ins offene Messer gelaufen sind :-) Wir kannten bereits vor dem Kauf des Grundstücks diesen Sachverhalt, da er auch explizit noch einmal im Kaufvertrag für das Grundstück vermerkt ist und wir uns darüber im Vorfeld informiert haben. Wird schon gutgehen und nicht in einer allzu hohen Zahlung enden :-)

Und wenigstens war der Genehmigungsbescheid kostenlos :-)



Sanierungsrechtliche Genehmigung