Grundstück / Teil 6: Anschluss Trinkwasser an die Privatstraße

In dieser Woche hat die DREWAG angefangen unsere Privatstraße an das öffentliche Trinkwassernetz anzuschließen. Unser Grundstücksverkäufer hat die komplette Privatstraße, an der die 6 Grundstücke liegen, voll erschlossen. D. h. alle Leitungen (Trinkwasser, Abwasser, Strom und Telekom) liegen schon bis auf die Grundstücke. Aber einige Medien scheinen noch nicht an das öffentliche Netz angeschlossen worden zu sein. Das wird jetzt nachgeholt. Auch das Telekom-Kabel, was man auf den Bildern sehen kann, scheint noch nicht angeschlossen zu sein. Mal sehen, ob die Telekom die gleichen ausgehobenen Löscher wie die DREWAG nutzt oder ob sie in 3 Wochen ihr eigenes Loch nochmal aufschaufeln... :-)

Freigelegte Hauptwasserleitung

Lüftungsanlage / Förderantrag bei der SAB eingereicht

Zur Zeit werden "hocheffiziente Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung" durch die Sächsische Aufbaubank gefördert. Da wir eine solche Anlage einbauen wollen, haben wir das gleich bei der Planung unseres Hauses mit vorgesehen.

Bedingung zur Förderung ist, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen worden ist bzw. begonnen wird, bevor nicht die Zusage zur Förderung von der SAB bestätigt worden ist. Daher haben wir die Lüftungsanlage bei unserem Hauskauf/Werksvertrag herausgenommen und planen/realisieren diese separat.

Gefördert wird eine solche Anlage mit 25 EUR pro m² be- und entlüfteter Fläche. Bei 160 m² macht das dann knapp 4000 EUR (das sind ca. 40% der Gesamtkosten)! Das lohnt sich also auf alle Fälle!

Die ausgefüllten Unterlagen und Berechnungen habe ich gestern von unserer Sanitärfirma (die auch die Lüftungsanlage installiert) erhalten und auch gleich an die SAB weitergeleitet.

Hier bekommt man weitere Infos zu dem Förderprogramm:

http://www.sab.sachsen.de/de/p_umwelt/detailfp_ul_24320.jsp?m=def


Grundstück / Teil 5: Herbstansichten

Gestern waren wir wieder einmal beim Grundstück, um zu schauen ob es schon etwas Neues gibt. Und siehe da: Der erste Nachbar fängt an zu bauen! Unser Grundstücksverkäufer hatte schon erwähnt, dass der Nachbar auf unserer rechten Seite wohl noch im Oktober anfängt zu bauen. Als wir jetzt gestern am Grundstück ankamen, waren schon diverse Baustellenschilder aufgestellt worden. Zudem haben wir auf seinem grundstück eine "ominöse" Vermessungsmarke gefunden (mitten auf dem Grundstück), die wir nicht so recht zuordnen können. Da sind wir sehr gespannt, wie denn in den nächsten tagen der Bodenaushub aussieht! :-)


Funktionsweise und Daten zur Wärmepumpe

Wärmekreislauf bei einer Wärmepumpe (Quelle: Wikipedia)

Das Grundprinzip der Wärmepumpe kann anhand der Arbeitsweise eines Kühlschrankes erklärt werden. Dort wird dem Kühlgut über den Verdampfer Wärme entzogen und über den Verflüssiger an der Rückseite des Gerätes in
den Raum abgegeben. Bei der Wärmepumpe entzieht der Verdampfer die Wärme aus der Umwelt (Wasser, Erdreich, Außenluft) und führt sie über den Verflüssiger dem Heizsystem (Fußbodenheizung, Radiatoren) zu.


Der Kreisprozess, siehe Abbildung, erfolgt nach einfachen physikalischen Gesetzmäßigkeiten. Das Arbeitsmittel, eine schon bei niedriger Temperatur siedende Flüssigkeit (auch als Kältemittel bezeichnet), zirkuliert in einem Kreislauf und wird nacheinander verdampft, verdichtet, verflüssigt und entspannt. Im Verdampfer befindet sich das Kältemittel bei niedrigem Druck. Die Umgebungstemperatur des Verdampfers ist höher als die dem Druck entsprechende Siedetemperatur des Arbeitsmittels. Diese Temperaturdifferenz bewirkt eine Wärmeübertragung von der Umgebung auf das Kältemittel, wobei das Kältemittel siedet und verdampft (Siehe 3). Die dazu erforderliche Wärme wird der Wärmequelle (Wasser, Erdreich, Außenluft) entzogen. Das nun dampfförmige Kältemittel wird vom Verdichter aus dem Verdampfer abgesaugt und verdichtet (siehe 4). Bei der Verdichtung steigt der Druck des Dampfes und dessen Temperatur. Vom Verdichter aus gelangt der Kältemitteldampf in den Verflüssiger, der vom Heizwasser umspült wird (siehe 1). Die Temperatur dieses Wasserstromes ist niedriger als die Verflüssigungstemperatur des Kältemittels, so dass der Dampf gekühlt und dabei wieder verflüssigt wird. Die im Verdampfer aufgenommene Energie (Wärme), zuzüglich der durch das Verdichten zugeführten Energie (elektrischer Strom), wird im Verflüssiger freigesetzt und an den kälteren Heizwasserstrom abgegeben. Nach dem Verflüssigen wird das Kältemittel über ein Expansionsorgan in den Verdampfer zurückgeführt. Das Kältemittel wird von dem hohen Druck im Verflüssiger auf den niedrigen Druck im Verdampfer entspannt (expandiert) (siehe 2). Beim Eintritt in den Verdampfer sind der Anfangsdruck und die Anfangstemperatur wieder erreicht. Der Kreislauf ist geschlossen und beginnt von neuem. (Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg "Energie sparen durch Wärmepumpenanlagen).

Welches Heizungssystem?

Diese Frage stellt sich wohl jeder Häuslebauer irgendwann in der Planungsphase seines Hauses. Früher war das einfach: gibt's eine Gasleitung vor dem haus dann Gas, ansonsten Öl. Fertig. Heute gibt es zahlreiche Alternativen auf dem Markt, aus denen es auszuwählen gilt. Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass man sich für die nächsten 15-20 Jahre festlegt. Teilweise ist ein Wechsel zwischen den Systemen garnicht mehr möglich (so werden z. B. Heizschleifen einer Fußbodenheizung je nach Vorlauftemperatur unterschiedlich eng verlegt. Damit kann man nicht so einfach von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe wechseln, wenn man das beim Bau nicht berücksichtigt hat).


Bei uns kommt erschwerend hinzu, dass an unserem Grundstück kein Gas anliegt. Somit fällt diese Heiztechnik für uns schon einmal aus. Ansonsten hätten wir vermutlich eine Komination aus Gasbrennwert-Kessel und zur Unterstützung der Warmwasseraufbereitung ein Solarthermie-Panel auf dem Dach installiert. Unserer Meinung nach ist das von den Investitionskosten immer noch das Günstigste und zudem ist die Technik sehr sehr ausgereift. Selbst wenn man die Horrorszenarien von steigenden Gaspreisen mit einbezieht wird das vermutlich noch für lange Zeit die günstigste Heizungsart sein (wenn man die Investitionskosten mitbetrachtet und nicht nur am Ende des Jahres auf die Gasrechnung schaut!).

Angebot über Grundstücksvermessung


Heute kam das Angebot des Vermessungsbüros. Zu einem Grundstückskauf und anschließendem Bauvorhaben gehören mehrere Vermessungen und Zeichnungen:

  1. Lage- und Höhenplan: Hierbei wird das Grundstück an sich vermessen. Hierbei wird ein Plan mit den Grundstücksgrenzen und den verschiedenen Höhenlagen auf dem Grundstück erstellt. Es werden (zumindest bei uns) auf Grundlage dieses Plans auch die offiziellen Grenzsteine gesetzt. Normalerweise ist dieser Plan beim Grundstück dabei. Da unser Grundstück erst neu entstanden ist (ein großes Grundstück wurde in mehrere kleine aufgeteilt), hat uns unser Grundstücksverkäufer diese Kosten anteilig in Rechnung gestellt. Das wurde bereits im Notarvertrag beim Grundstückskauf geregelt.
  2. Lageplan zum Bauantrag: Dieser Plan muss später zum Bauantrag mit abgegeben werden. Er enthält den Ausschnitt des eigenen Grundstücks aus dem Lage- und Höhenplan und zusätzlich das Bauvorhaben, Medien, Grundstücksgrenzen, Geländehöhen sowie die Trauf- und Firsthöhen benachbarter Grundstücke. Zudem gehört hier auch ein textlicher Teil dazu, in dem z. B. die Eigentümer der benachbarten Grundstücke stehen.
  3. Grobabsteckung: Bei der Grobabsteckung werden die Umrandungen des notwendigen Erdaushubs abgesteckt.
  4. Feinabsteckung: Bei der Feinabsteckung werden die exakten Abgrenzungen des zu errichtenden Gebäudes abgesteckt. Hierzu gehört auch ein Plan, der wiederum beim Bauamt vorgelegt werden muss
  5. Katastervermessung: In Sachsen scheint es Pflicht zu sein, nach Fertigstellung sein Gebäude nochmals vermessen zu lassen, damit dieses in die offiziellen Katasterpläne übernommen werden kann

Erste Unterlagen für Baugenehmigung / DREWAG

Am Montag hatte ich bei unserem Grundstücksverkäufer noch einige Unterlagen angefordert, die wir für die Baugenehmigung benötigen. Und bei der DREWAG war ich auch gleich noch. Aber der Reihe nach:

Herr Vlatschkov ist ein sehr netter Typ und erledigt solche Dinge immer super-schnell. Als wir das Grundstück von ihm gekauft hatten, gab's zwei Dinge im Vertrag, die mir etwas Sorge bereitet haben. Zum einen stehen 2 Bäume auf unserem Grundstück, für die wir eine Fällgenehmigung benötigen. Zum anderen war damals noch nicht klar, ab wann unsere Bank den Kredit wirklich auszahlen kann, da noch einige Unterlagen von uns fehlten. Sein Lieblings-Spruch war damals immer: "Machen Sie sich keine Sorgen. Das klappt schon alles! Alles wird gut.". Er hat dann für uns noch die Fällgenehmigungen (als Vorab-Bestätigung) besorgt und das Zahlungsziel des Grundstückkaufs einfach auf 3 Wochen erhöht, damit wir genügend Zeit haben. Danke!

Werkvertrag unterschrieben - wir bauen mit Dannenmann!

Heute haben wir nun unterschrieben! Trommelwiiiiiiiiiiiiirbel: Unser Geld geht an die Hausbau Dannenmann GmbH!



Unsere Beweggründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, kann man hier nachlesen.

Um 14 Uhr haben wir uns im Musterhaus in Dresden Klotzsche mit Herrn Kühne von Dannenmann getroffen und sind nochmals die komplette Bauleistungsbeschreibung und den eigentlichen Werkvertrag Stück für Stück durchgegangen. Beides hatten wir im Vorfeld selbst zu Hause auch schon getan, und obwohl wir die Bauleistungsbeschreibung schon seit ein paar Wochen hatten, haben wir noch kleinere Dinge gefunden, die wir gerne ändern wollen. Beispiel: Bei der Badeinrichtung waren zwar jeweils der genaue Typ der Armaturen und Keramiken beschrieben, aber jeweils mit dem Zusatz "oder gleichwertig" versehen. Einerseits ist das durchaus verständlich, denn wenn sich während der Bauphase z. B. die Preise eines Lieferanten stark ändern, macht es für den GU (Generalunternehmer) durchaus Sinn, auf einen ähnlichen Typen zu wechseln. Für den Kunden kann das aber durchaus nachteilig sein, denn was heisst denn nun eigentlich genau "gleichwertig"? Ist das dieselbe Farbe, derselbe Preis, dieselbe Form? Was im allgemeinen Sprachgebrauch eindeutig sein dürfte, ist es in Verträgen schon lange nicht und kann schnell zu Streitigkeiten führen.