Werkvertrag unterschrieben - wir bauen mit Dannenmann!

Heute haben wir nun unterschrieben! Trommelwiiiiiiiiiiiiirbel: Unser Geld geht an die Hausbau Dannenmann GmbH!



Unsere Beweggründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, kann man hier nachlesen.

Um 14 Uhr haben wir uns im Musterhaus in Dresden Klotzsche mit Herrn Kühne von Dannenmann getroffen und sind nochmals die komplette Bauleistungsbeschreibung und den eigentlichen Werkvertrag Stück für Stück durchgegangen. Beides hatten wir im Vorfeld selbst zu Hause auch schon getan, und obwohl wir die Bauleistungsbeschreibung schon seit ein paar Wochen hatten, haben wir noch kleinere Dinge gefunden, die wir gerne ändern wollen. Beispiel: Bei der Badeinrichtung waren zwar jeweils der genaue Typ der Armaturen und Keramiken beschrieben, aber jeweils mit dem Zusatz "oder gleichwertig" versehen. Einerseits ist das durchaus verständlich, denn wenn sich während der Bauphase z. B. die Preise eines Lieferanten stark ändern, macht es für den GU (Generalunternehmer) durchaus Sinn, auf einen ähnlichen Typen zu wechseln. Für den Kunden kann das aber durchaus nachteilig sein, denn was heisst denn nun eigentlich genau "gleichwertig"? Ist das dieselbe Farbe, derselbe Preis, dieselbe Form? Was im allgemeinen Sprachgebrauch eindeutig sein dürfte, ist es in Verträgen schon lange nicht und kann schnell zu Streitigkeiten führen.


Auch im Werkvertrag haben wir noch ein paar Kleinigkeiten geändert. Auch hier gilt es, sich die Formulierungen sehr genau durchzulesen. Uns hat dabei das Buch WISO - Kaufen vom Bauträger - ohne böse Überraschungen sehr weitergeholfen. Hier stehen gute Tipps drin, auf was man achten muss. Ein kleiner Ausschnitt:

  • Genaue Zeitangaben: Wann wird die Baugenehmigung unter welchen Voraussetzungen fertiggestellt? Wann ist Baubeginn? Wann ist Bauübergabe? Alles sollte möglichst genau definiert sein.
  • Zahlungsziele: Wann ist welche Abschlagszahlung fällig? Hier sollte man darauf achten, nicht zu viel im voraus zu bezahlen. Das oben genannte Buch gibt dort Hinweise, was nach MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) üblich ist.
  • Festpreisgarantie: Wie lange gilt der vereinbarte Festpreis? Hier sollte man darauf achten, dass der Festpreis bis zur Hausabnahme gilt. Meist ist er zeitlich begrenzt oder ist an einen bestimmten Baubeginn geknüpft.
  • Hausrecht: üblicherweise wird das Hausrecht während der Bauphase auf den GU (Generalunternehmer) übertragen. Das ist insoweit in Ordnung, nur sollte man darauf achten, als Bauherr jederzeit uneingeschränkten Zutritt auf die Baustelle zu erhalten. Wenn man eine Bauüberwachung engagieren möchte, sollte man dieses Recht auf Dritte erweitern.
Natürlich ist diese Liste nicht vollständig und ich bin hier bei Weitem kein Experte! Daher wird in den meisten Büchern auch geraten, den Vertrag von unabhängigen Experten überprüfen zu lassen, da der Teufel oft im Detail steckt. Wir haben das nicht gemacht, weil wir uns bei unserem Bauunternehmen sehr gut aufgehoben fühlen und eine gute Vertrauensbasis da ist. Ob das ein Fehler war oder nicht wird sich dann erst später rausstellen ;-) Aber ohne solch eine Vertrauensbasis hätten wir nicht mit Dannenmann gebaut.

Unser Gespräch mit Herrn Kühne war wie immer sehr nett und entspannt. Alle (noch so blöde Fragen) wurden  "geduldig" und sehr ausführlich und offen beantwortet. Und auch bei solchen Verhandlungen gilt doch immer, dass man sein Gegenüber genauso behandelt wie man auch selbst behandelt werden möchte. Und ich halte irgendwie nicht viel davon, noch den letzten Euro aus dem GU auf "Teufel komm raus" herauspressen zu wollen. Was bringt das? Er wird es sich dann so oder so über Umwege wieder zurückholen ;-) Und für mich gilt immer noch: Leben und Leben lassen. Und der Preis war von Anfang an sehr fair und wurde auch ganz offen diskutiert (was Kosten die einzelnen Zusatzleistungen usw.).

Jetzt geht es daran die Voraussetzungen für das Erstellen der Baugenehmigung zu schaffen. Hierbei haben wir einige Hausaufgaben zu machen (stellen der Medienanträge, besorgen der notwendigen Pläne (wie zum Beispiel der Kanalplan) usw. Aber auch hier hat Dannenmann versprochen, uns zu unterstützen. Vieles davon müsste unser Verkäufer vom Grundstück schon haben. Den habe ich dann auch gleich mal angeschrieben.