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(Letzte) Rechnung des Vermessers

Nach nun fast 1 Jahr im neuen Haus hat man es fast verlernt horrend hohe Rechnungen einfach so zu bezahlen und sich darüber nicht aufzuregen zu wundern...

Letzte Woche ist die (letzte) Rechnung unseres Vermessers eingetrudelt. Gebäude, die nach dem 24.06.91 gebaut werden oder in ihren Abmaßen wesentlich geändert wurden, müssen nach sächsischem Recht von einem öffentlich bestellten Vermesser für das Liegenschaftskataster aufgenommen werden. 

Tag 3+4: Feinabsteckung und Picknick

Gestern wurde die Feinabsteckung vom Vermesser durchgeführt. Dabei wird ein sogenanntes Schnurgerüst aufgestellt, auf das dann die exakte Position aller Außenwände mittels Nägeln vom Vermesser fixiert wird. An diese Nägel können dann später Schnüre gespannt werden und so die Position von Wänden und die Maße der Bodenplatte genau bestimmt werden.

Absteckriss Feinabsteckung

Ein bisschen abenteuerlich sieht unser Schnurgerüst schon aus: Teilweise wurde mittels Pflöcken gearbeitet, teilweise aber auch eine Art Gerüst aufgebaut. Bei den Nachbarn sieht das etwas anders (professioneller) aus... Zudem wurde dort das Schnurgerüst direkt in der Baugrube aufgebaut, bei uns oberhalb auf Erdgeschosshöhe.

Naja, "die Genossen werden schon wissen was sie tun"... :-)

Grobabsteckung durchgeführt

Heute wurde die Grobabsteckung auf dem Grundstück durchgeführt, da wir ja ursprünglich morgen mit den Tiefbauarbeiten anfangen wollten.

Bei der Grobabsteckung wird mittels Holzpflöcken vom Vermesser das Haus grob abgesteckt, damit der Tiefbauer weiß wo er genau die Baugrube ausheben muss. Es werden sowohl die zukünftige Fläche des Hauses als auch 2 Höhenpunkte vermessen und gekennzeichnet. Anschließend erhält man einen Absteckriss über die Vermessung (also eine Zeichnung mit den vermessenen Punkten).

Vergleich von Vermessungsleistungen - Oder: Es lohnt sich nicht

Schon im letzten Jahr hatte ich das Vermessungsbüro, welches den Lage- und Höhenplan zur Teilung der Grundstücke auf unserem Baufeld erstellt hat, bezüglich der noch offenen Vermessungsleistungen angefragt:

  • Grob- und Feinabsteckung des Gebäudes
  • Lageplan zum Bauantrag
  • Einmessung des fertigen Gebäudes für das Katasteramt

Damals hatte ich den Lageplan für den Bauantrag nicht an das Vermessungsbüro vergeben sondern direkt von unserem zuständigen Bauingenieur bei Firma Dannenmann erstellen lassen, da das nur 50% des Preises vom Vermessungsbüro gekostet hatte. Daraufhin hat das Vermessungsbüro zur Übernahme der Daten weitere 100 EUR gefordert, was ich ersteinmal nicht akzeptiert hatte (obwohl es damit trotzdem noch billiger war als wenn ich den Lageplan zum Bauantrag vom Vermessungsbüro hätte anfertigen lassen).

Nun habe ich mir noch einmal Alternativangebote eingeholt und festgestellt, dass es keine gigantischen Unterschiede in der Endsumme gibt. Die Katastereinmessung erfolgt sowieso nach Gebührentabelle, somit sind alle Vermessungsbüros gleich teuer. Bei der Grob- und Feinabsteckung unterscheiden sich alle Büros bis auf eine Ausnahme kaum.


VermesserGrobabsteckungFeinabesteckungDatenübernahmeMwStGESAMT*
Vermesser 1**
180 EUR
250 EUR
100 EUR
100,70 EUR
630,70 EUR
Vermesser 2
220 EUR
275 EUR
94,05 EUR
589,05 EUR
Vermesser 3
240 EUR
280 EUR
98,80 EUR
618,80 EUR
Vermesser 4
300 EUR
300 EUR
114,00 EUR
714,00 EUR
Vermesser 5
210 EUR
310 EUR
98,80 EUR
618,80 EUR
*: Zuzügl. 630,70 EUR für die Katastereinmessung
**: Der Vermesser, der auch das Baufeld schon komplett vermessen hatte


Fazit: Bis auf der "Vermesser 4" liegen alle also mehr oder weniger gleich auf, sodass sich große Preisrecherchen und das Einholen von vielen Angeboten meiner Meinung nach nicht wirklich lohnt.

Gebühren

Man glaubt gar nicht, welche Behörden beim Hausbau und Grundstückskauf so alles die Hände aufhalten und Bearbeitungsgebühren haben wollen ;-) Aber letztendlich ist es ja richtig, dass nicht die Allgemeinheit für den Aufwand und damit die Kosten aufkommen muss sondern derjenige, der sie auch verursacht. Was jetzt aber die Eintragung einer Grundschuld für einen Aufwand verursacht, um dann mal gleich knapp 750 EUR Gebühren zu verlangen, das fragt man sich dann irgendwie schon...

Sei's drum - es nützt ja nichts. Hier mal eine Übersicht über bereits bezahlte Gebührenbescheide und die, die wir noch erwarten (da haben wir mit seeeeehhhhhrrr groooooßßßer Wahrscheinlickeit im Moment nicht den vollen Überblick :-)):

Bereits erhalten - und bezahlt :-) 

  • Notargebühr Kauf Grundstück und Eintragung der Grundschuld: 1.270 EUR
  • Grundbuchamt Kauf Grundstück und Eintragung der Grundschuld: 740 EUR
  • Verzicht auf Vorkaufsrecht der Stadt: 35 EUR
  • Genehmigung zum bei in einem Sanierungsgeboet (DD Pieschen): 50 EUR

Noch erwartet:

  • Bauamt für Baugenehmigung: 600-800 EUR
  • Katasteramt: 200 - 250 EUR

In Sachsen ist es Pflicht, sein Haus nach Fertigstellung nochmals einmessen zu lassen (Kosten: ca. 600 EUR) und dann den entsprechenden Plan beim Katasteramt einzureichen (Kosten: ca. 200 - 250 EUR). Ufffff, naja, dafür ist unser Haus dann irgendwann auch in der topografischen Karte 1:10.000 von Sachsen verzeichnet. Dufte! :-)

Angebot über Grundstücksvermessung


Heute kam das Angebot des Vermessungsbüros. Zu einem Grundstückskauf und anschließendem Bauvorhaben gehören mehrere Vermessungen und Zeichnungen:

  1. Lage- und Höhenplan: Hierbei wird das Grundstück an sich vermessen. Hierbei wird ein Plan mit den Grundstücksgrenzen und den verschiedenen Höhenlagen auf dem Grundstück erstellt. Es werden (zumindest bei uns) auf Grundlage dieses Plans auch die offiziellen Grenzsteine gesetzt. Normalerweise ist dieser Plan beim Grundstück dabei. Da unser Grundstück erst neu entstanden ist (ein großes Grundstück wurde in mehrere kleine aufgeteilt), hat uns unser Grundstücksverkäufer diese Kosten anteilig in Rechnung gestellt. Das wurde bereits im Notarvertrag beim Grundstückskauf geregelt.
  2. Lageplan zum Bauantrag: Dieser Plan muss später zum Bauantrag mit abgegeben werden. Er enthält den Ausschnitt des eigenen Grundstücks aus dem Lage- und Höhenplan und zusätzlich das Bauvorhaben, Medien, Grundstücksgrenzen, Geländehöhen sowie die Trauf- und Firsthöhen benachbarter Grundstücke. Zudem gehört hier auch ein textlicher Teil dazu, in dem z. B. die Eigentümer der benachbarten Grundstücke stehen.
  3. Grobabsteckung: Bei der Grobabsteckung werden die Umrandungen des notwendigen Erdaushubs abgesteckt.
  4. Feinabsteckung: Bei der Feinabsteckung werden die exakten Abgrenzungen des zu errichtenden Gebäudes abgesteckt. Hierzu gehört auch ein Plan, der wiederum beim Bauamt vorgelegt werden muss
  5. Katastervermessung: In Sachsen scheint es Pflicht zu sein, nach Fertigstellung sein Gebäude nochmals vermessen zu lassen, damit dieses in die offiziellen Katasterpläne übernommen werden kann

Erste Unterlagen für Baugenehmigung / DREWAG

Am Montag hatte ich bei unserem Grundstücksverkäufer noch einige Unterlagen angefordert, die wir für die Baugenehmigung benötigen. Und bei der DREWAG war ich auch gleich noch. Aber der Reihe nach:

Herr Vlatschkov ist ein sehr netter Typ und erledigt solche Dinge immer super-schnell. Als wir das Grundstück von ihm gekauft hatten, gab's zwei Dinge im Vertrag, die mir etwas Sorge bereitet haben. Zum einen stehen 2 Bäume auf unserem Grundstück, für die wir eine Fällgenehmigung benötigen. Zum anderen war damals noch nicht klar, ab wann unsere Bank den Kredit wirklich auszahlen kann, da noch einige Unterlagen von uns fehlten. Sein Lieblings-Spruch war damals immer: "Machen Sie sich keine Sorgen. Das klappt schon alles! Alles wird gut.". Er hat dann für uns noch die Fällgenehmigungen (als Vorab-Bestätigung) besorgt und das Zahlungsziel des Grundstückkaufs einfach auf 3 Wochen erhöht, damit wir genügend Zeit haben. Danke!