Heute haben wir nun unterschrieben! Trommelwiiiiiiiiiiiiirbel: Unser Geld geht an die
Hausbau Dannenmann GmbH!
Unsere Beweggründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben,
kann man hier nachlesen.
Um 14 Uhr haben wir uns im Musterhaus in Dresden Klotzsche mit Herrn Kühne von Dannenmann getroffen und sind nochmals die komplette Bauleistungsbeschreibung und den eigentlichen Werkvertrag Stück für Stück durchgegangen. Beides hatten wir im Vorfeld selbst zu Hause auch schon getan, und obwohl wir die Bauleistungsbeschreibung schon seit ein paar Wochen hatten, haben wir noch kleinere Dinge gefunden, die wir gerne ändern wollen. Beispiel: Bei der Badeinrichtung waren zwar jeweils der genaue Typ der Armaturen und Keramiken beschrieben, aber jeweils mit dem Zusatz "oder gleichwertig" versehen. Einerseits ist das durchaus verständlich, denn wenn sich während der Bauphase z. B. die Preise eines Lieferanten stark ändern, macht es für den
GU (Generalunternehmer) durchaus Sinn, auf einen ähnlichen Typen zu wechseln. Für den Kunden kann das aber durchaus nachteilig sein, denn was heisst denn nun eigentlich genau "gleichwertig"? Ist das dieselbe Farbe, derselbe Preis, dieselbe Form? Was im allgemeinen Sprachgebrauch eindeutig sein dürfte, ist es in Verträgen schon lange nicht und kann schnell zu Streitigkeiten führen.