Heute morgen war ein sehr netter Herr der Stadtentwässerung bei uns zur Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage, heisst der Regen- und Schmutzwasserleitungen. Wenn die Abnahme erfolgreich war, wird einem die öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeit der Anlage bescheinigt und man erhält eine Einleitgenehmigung gemäß der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Dresden.
Worauf wird bei der Abnahme geachtet?
Vor der Abnahme:
Vor der Abnahme muss man die Fertigstellungsanzeige an die Stadtentwässerung senden. Mit dieser Anzeige muss man eine vollstöndige Fotodokumentation der Erstellung der Anlagen mit abgeben. Hierauf sollte zu erkennen sein, wie die Ausführung der Rohrleitungen gemacht wurde und wo diese entlang laufen. Des weiteren muss eine Dichtigkeitsprüfung gemacht und das Protokoll mit angehängt werden (siehe unten). Zu guter Letzt habe ich noch eine Zeichnung von unserem Tiefbauer, wo die Leitungen exakt verlaufen, mit angehängt.
Es ist übrigens kein Problem, wenn man seine Leitungen schon eine ganze weile nutzt (zumindest war das bei uns so - wir sind ja schon im November eingezogen).
Zur Abnahme
1. Schmutzwasserleitung
Für die Schmutzwasserleitung benötigt man unbedingt die Dichtigkeitsprüfung des Tiefbauers. Die kann man in aller Regel auch nicht selbst durchführen! Es ist gefordert, dass diese von einem Fachbetrieb durchgeführt wird. Unsere Prüfung war nach DIN EN 1610 und Arbeitsblatt "DWA-A 139". Wie mir der Herr der Stadtentwässerung aber sagte, gibt es verschiedene Verfahren, die bei bestimmten Gegebenheiten angewendet werden müssen. Ansonsten hat er nur nochmal Fotos vom Grundstück gemacht (da wo die Leitungen langlaufen) und das war'ss dann auch schon.
2. Regenwasserleitungen
Normalerweise muss hier ebenfalls eine Dichtigkeitsprüfung nachgewiesen werden, außer die Leitungen haben keinen Anschluss an das öffentliche Kanalsystem und können keine in der nähe gebauten Keller (gemauerte Keller) gefährden. Da wir unser Regenwasser versickern und als Keller eine Weiße Wanne gebaut haben war die Dichtigkeitsprüfung auch nicht gefordert. Er hat aber empfohlen eine kurze Dichtigkeitsprüfung selbst durchzuführen: Einfach einen Blindstopfen an das Ende der Leitung und über Nacht mit Wasser gefüllt stehen lassen. So hatten wir das damals auch gemacht.
Er hat dann noch einmal die Daten der Versickerungsrigole aufgenommen (Volumen) und auch das Volumen der davor angeschlossenen Zisterne notiert.
Ein wichtiger Punkt ist der Anschluss von gepflasterten Flächen an die Straße: Haben die Flächen ein Gefälle zur Straße und man hat keinen Anschluss an das öffentliche Kanalsystem (sprich man zahlt keine Niederschlagsgebühr), so muss sichergestellt sein, dass das ablaufende Regenwasser von den eigenen Flächen nicht auf die Straße und damit wieder in das öffentliche Kanalnetz fließen kann. Man muss dann gegebenenfalls eine Entwässerungsrinne setzen.